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Ăsterreichisches Vertretungsverzeichnis
Seit 01.07.2018 können RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lte nach dem 2. ErwSchG ua das Wirksamwerden von Vorsorgevollmachten sowie gewĂ€hlte und gesetzliche Erwachsenenvertretungen im ĂZVV registrieren. Die neuen gesetzlichen Grundlagen des 2. ErwSchG bringen einige Ănderungen betreffend den praktischen Umgang mit dem von der Ăsterreichischen Notariatskammer (ĂNK) gefĂŒhrten ĂZVV mit sich.
Zur UnterstĂŒtzung der TĂ€tigkeit der Eintragungsberechtigten im ĂZVV wurden vonseiten der ĂNK entsprechende Informationsunterlagen erarbeitet. Auf der Homepage der ĂNK finden Sie neben einem Kurzleitfaden ĂZVV fĂŒr RechtsanwĂ€lte, ua die neuen ĂZVV-RL, den GebĂŒhrenbeschluss sowie einige Muster, wie z.B. Muster fĂŒr ein Ă€rztliches Zeugnis, fĂŒr die Vorsorgevollmacht, fĂŒr die gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertretung usw..
Die Unterlagen können Sie hier abrufen.