Der Rechtsanwalt

Berufsbild

Rechtsanwälte sind Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Derzeit gibt es in Österreich rund 5.700 Rechtsanwälte und ca. 1.800 Rechtsanwaltsanwärter.

Das Berufsbild des Rechtsanwalts ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt. In § 8 (1) RAO heißt es: „Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.“

 

Erfordernisse zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft

§ 1 Rechtsanwaltsordnung (RAO) normiert die Erfordernisse zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Diese sind:

  • die österreichische Staatsbürgerschaft (alternativ genügt auch die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates vgl. § 1 Abs 3 RAO)
  • die Geschäftsfähigkeit in allen Belangen und das Nichtbestehen einer aufrechten gesetzlichen Vertretung im Sinn des § 1034 ABGB
  • der Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts
  • die praktische Verwendung in der gesetzlichen Art und Dauer (§ 2 Abs 2 RAO schreibt eine praktische Verwendung von fünf Jahren vor; davon sind im Inland mindestens sieben Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre bei einem Rechtsanwalt zu verbringen)
  • die mit Erfolg zurückgelegte Rechtsanwaltsprüfung
  • die Teilnahme an den nach den Richtlinien für die Ausbildung von Rechtsanwaltsanwärtern erforderlichen Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 42 Halbtagen
  • der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach § 21a.

 

Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten eines Rechtsanwalts findet man an verschiedenen Stellen in der Rechtsordnung. Besonders hervorzuheben sind hier die Vorschriften in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) und  den Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015). Zu erwähnen sind vor allem:

9 Abs 1 RAO verpflichtet den Rechtsanwalt, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Auftrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten.

9 Abs 2 RAO bestimmt, dass der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Partei gelegen ist, verpflichtet ist. Er hat in gerichtlichen und sonstigen behördlichen Verfahren nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Vorschriften das Recht auf diese Verschwiegenheit.

Gemäß § 1 Abs 1 RL-BA 2015 ist der Rechtsanwalt der durch seine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Aus -und Fortbildung, seine Verschwiegenheit, seine Vertrauenswürdigkeit, seine  Unabhängigkeit ausgezeichneter Berater, Beistand oder Vertreter seiner Klienten in allen ihren öffentlichen und privaten Angelegenheiten, im Besonderen auch als Verteidiger in Strafsachen. Darüber hinaus ist der Rechtsanwalt berufen, engagiert für die Verteidigung der  Grundrechte und  die Wahrung von Freiheit und Rechtsfrieden einzutreten, zu der Vermeidung und außergerichtlichen Lösung von Konflikten beizutragen und als Vertreter individueller Interessen und  Anliegen, die mit rechtmäßigen Mitteln verwirklicht werden können, unter Bindung an sein Gewissen und seine soziale Kompetenz beizustehen.

Aus § 1 Abs 2 RL-BA 2015 ergeben sich auch erhöhten Anforderungen an das private Verhalten eines Rechtsanwalts. Überhaupt ist er verpflichtet, durch Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit in seinem Verhalten die Ehre und das  Ansehen  seines  Standes  zu  wahren.  Er  hat  diesem  gegenüber  für  jede Beeinträchtigung  von  Ehre  und  Ansehen  seines  Standes  durch  sein  Verhalten innerhalb oder außerhalb seines Berufes einzustehen.

 

Kompetenz und Verschwiegenheit

Kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt ist heute wichtiger denn je. Zu umfassend und vielfältig sind die gesetzlichen Regelungen, die es zu befolgen gilt, zu rasch erfolgen die Novellierungen, als dass Privatpersonen wie auch Unternehmer in der Lage wären, ohne versierten Beistand den Paragraphendschungel zu durchblicken.

Dennoch werden häufig – oft nach laienhaften Ratschlägen – Rechtsgeschäfte abgeschlossen. Die daraus resultierenden Probleme erkennt man leider erst spät, oft zu spät. Die Devise lautet daher: Rechtzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren, um spätere Konflikte zu vermeiden. Sie können Ihrem Rechtsanwalt bedenkenlos vertrauen, denn er ist Dritten gegenüber zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und darf von anderen keine Aufträge annehmen, die zu Ihren Interessen im Widerspruch stehen. Die Verschwiegenheit ist gesetzlich geschützt, sodass auch volle Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet ist.

 

Nur dem Klienten verpflichtet

Da Anwälte einem freien und unabhängigen Berufsstand angehören, können sie für ihre Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen auftreten. Wie kein anderer Berufsstand ist der Anwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet. Der einzelne Rechtsanwalt wird entweder beratend tätig, wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten, oder als Vertreter seines Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen. Seine Prozesserfahrung ermöglicht es ihm vor allem auch, Streit zu verhindern. Seine besonders qualifizierte Ausbildung garantiert ein hohes Maß an Fachwissen und beruflicher Erfahrung. Nach Ansicht der österreichischen Anwaltschaft ist dieser hohe Standard zum Schutz der Mitbürger absolut notwendig. Einen Auszug aus den vielfältigen Tätigkeitsbereichen des Rechtsanwaltes finden Sie unter „Ausgewählte Tätigkeitsfelder“.

Tätigkeitsfelder

Arbeits- | Sozialrecht

Der Rechtsanwalt übernimmt die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen und daraus resultierenden Streitigkeiten. Er verfasst Dienst- und Arbeitsverträge, vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in sozialgerichtlichen Verfahren und unterstützt bei der Zuerkennung von Renten und Pflegegeld.

Wenn Beschäftigung zur Belästigung wird

Egal ob verbal oder körperlich, Betroffene gibt es viele, doch nur die Wenigsten wehren sich dagegen. Ihr Rechtsanwalt berät Sie vertraulich.

Ehe- | Familienrecht

Ihr Rechtsanwalt berät Sie schon vor der Eheschließung über die rechtlichen Folgen, er übernimmt die Beratung & Vertretung im Scheidungsverfahren, führt einvernehmliche Scheidungen durch und berät hinsichtlich der Scheidungsfolgen für Eltern und Kinder (Unterhalt, Obsorge, Besuchsrecht, Aufteilung des ehelichen Vermögens, …).

Erbrecht | Testamentserrichtung

Der Rechtsanwalt errichtet Testamente sowie Erb- und Erbverzichtserklärungen, führt Verlassenschaftsverfahren durch und übernimmt die Beratung und Vertretung der Erben im Verlassenschaftsverfahren sowie in gerichtlichen Verfahren in Erbrechtsstreitigkeiten oder bei der Anfechtung von Testamenten, etc.

Errichtung von Verträgen

Zu den Aufgabenbereichen des Rechtsanwalts zählt auch die Errichtung von unterschiedlichen Verträgen: Kauf-, Tausch-, Übergabe- und Leibrentenverträge, Schenkungsverträge, Darlehens- und Kreditverträge, familienrechtliche Verträge (Eheverträge), Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Pacht- und Mietverträge, Wohnungseigentumsverträge, Kooperationsverträge, etc.

Gesellschaftsrecht

Ihr Rechtsanwalt begleitet Sie kompetent von den ersten Schritten zur Gründung Ihres Unternehmens bis hin zu einer Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger, er berät Sie in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen, verwaltungsbehördlichen & steuerrechtlichen Fragen und übernimmt die Vertretung Ihres Unternehmens in Rechtsstreitigkeiten

Immobilienrecht

Beim Kauf einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung stellen sich viele Fragen – Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne und hilft Ihnen dabei, Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Standardisierte Verträge berücksichtigen die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls nicht, weshalb die Beiziehung eines Rechtsanwalts wichtig ist!

Auch beim Mieten einer Immobilie oder beim Streit mit Nachbarn übernimmt Ihr Rechtsanwalt die Beratung und Vertretung.

Konsumentenschutz

Ihr Rechtsanwalt berät und vertritt Sie in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Konsumentenschutz (Reiserecht, Vertragsabschlüsse, Gewährleistungsansprüche, unzulässige Vertragsbestandteile, …).

Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht

Der Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Errichtung einer Patientenverfügung und steht Ihnen bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht mit Rat und Tat zur Seite.

 

Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall treten viele zivilrechtliche und vielleicht auch strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Fragen auf. Ihr Rechtsanwalt berät und vertritt Sie in allen sich daraus ergebenden Verfahren, egal, ob Sie den Verkehrsunfall verursacht haben oder Opfer eines Unfalls wurden.

Verteidigung in Strafsachen

Der Rechtsanwalt übernimmt in Strafverfahren Ihre Vertretung und Verteidigung und ist auch Experte zu Fragen rund um Grundrechtsschutz, Strafvollzug und Gnadengesuche. Außerdem vertritt der Rechtsanwalt im Strafverfahren Opfer und hilft auch ihnen bei der Wahrung ihrer Rechte.

Treuhandschaft

Ihr Rechtsanwalt übernimmt gerne die treuhändige Durchführung Ihres Vertrages und die sichere Verwahrung des Kaufpreises bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Auszahlung (zum Beispiel beim Kauf einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung).